SiGe-Koordination


 

 

Aus der Baustellenverordnung (BaustellV) ergibt sich für Bauherren die Verpflichtung dafür Sorge zu tragen, dass die Anforderungen des Sicherheits- und Gesundheitsschutzes auf der Baustelle eingehalten werden. Um den Verpflichtungen aus der BaustellV gerecht zu werden, bedienen sich diese der Beauftragung eines Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinators (SiGe-Ko), der neben dem Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan (SiGe-Plan) eine Unterlage, der sog. Baumerkmalsakte, für spätere Arbeiten an der baulichen Anlage erstellt und durch regelmäßige Begehungen der Baustelle die Einhaltung des Arbeitsschutzes fördert.

 

Unser Leistungsangebot für Bauherren, Behörden, Generalunternehmer, Planungsbüros:

 

  • Übernahme der Tätigkeiten des Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinators (SiGe-Ko)

  • Erstellung von Sicherheits- und Gesundheitsschutzplänen (SiGe-Plan)

  • Erstellung von Unterlagen zur sicheren Durchführung späterer Arbeiten an der baulichen Anlage

  • Durchführung von Sicherheitsbegehungen und Beratung der Baubeteiligten (Bauherr, Architekt, Bauleiter, Bauausführende)

  • Beratung bei der Auswahl von Schutzeinrichtungen

  • Durchführung von Sicherheitseinweisungen / Schulungen des Baustellenpersonals

  • Beratung und Schulung von SiGe-Koordinatoren

  • etc.


 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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