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SiGe-Koordination
Aus der
Baustellenverordnung (BaustellV) ergibt sich für Bauherren die
Verpflichtung dafür Sorge zu tragen, dass die Anforderungen des
Sicherheits- und Gesundheitsschutzes auf der Baustelle
eingehalten werden. Um den Verpflichtungen aus der BaustellV
gerecht zu werden, bedienen sich diese der Beauftragung eines
Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinators (SiGe-Ko), der
neben dem Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan (SiGe-Plan)
eine Unterlage, der sog. Baumerkmalsakte, für spätere Arbeiten
an der baulichen Anlage erstellt und durch regelmäßige
Begehungen der Baustelle die Einhaltung des Arbeitsschutzes
fördert.
Unser
Leistungsangebot für Bauherren, Behörden, Generalunternehmer,
Planungsbüros:
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Übernahme
der Tätigkeiten des Sicherheits- und
Gesundheitsschutzkoordinators (SiGe-Ko)
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Erstellung
von Sicherheits- und Gesundheitsschutzplänen (SiGe-Plan)
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Erstellung
von Unterlagen zur sicheren Durchführung späterer Arbeiten
an der baulichen Anlage
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Durchführung von Sicherheitsbegehungen und Beratung der
Baubeteiligten (Bauherr, Architekt, Bauleiter,
Bauausführende)
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Beratung
bei der Auswahl von Schutzeinrichtungen
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Durchführung von Sicherheitseinweisungen / Schulungen des
Baustellenpersonals
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Beratung
und Schulung von SiGe-Koordinatoren
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etc.
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