Datenschutz

 


 

 

Aus dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) ergibt sich der Schutz eines jeden Einzelnen davor, durch den Umgang mit seinen personenbezogenen Daten in seinen Persönlichkeitsrechten verletzt zu  werden.

Im Zeitalter der computergestützten Informationsgesellschaft und des Internet ist der Datenschutz unerlässlich. Die Verpflichtung zur Einhaltung des Datenschutzes, der Datensicherheit und eine ordnungsgemäße Datenverarbeitung liegen in der Verantwortung des Unternehmers bzw. Dienstherren.

 

Unser Leistungsangebot:

 

  • Übernahme der Tätigkeit als externer Datenschutzbeauftragter des Betriebes gemäß §4g BDSG (Bundesdatenschutzgesetz)

  • Beratung / Mitwirkung bei der Erstellung eines Verfahrensverzeichnisses für die Verarbeitung personenbezogener Daten sowie bei der Verfügbarmachung des öffentlichen Verfahrensverzeichnisses für Jedermann

  • Beratung / Mitwirkung bei der Erstellung von Verfahrens- und Arbeitsanweisungen, Dienstanweisungen und Sicherheitsrichtlinien

  • Beratung / Mitwirkung bei der Erstellung von Konzepten zur IT- und Datensicherheit und zum Datenschutz

  • Beratung und Schulung der Unternehmer und der Mitarbeiter in Fragen des Datenschutzes

  • Durchführung von Schulungen für die mit der Bearbeitung von personenbezogenen bzw. sensiblen Daten beauftragten Mitarbeiter

  • Durchführung von internen Audits zur IT-Sicherheit und zum Datenschutz

 

 

 

 

 

 

 

 

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