
Datenschutz
Aus dem
Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) ergibt sich der Schutz eines
jeden Einzelnen davor, durch den Umgang mit seinen
personenbezogenen Daten in seinen Persönlichkeitsrechten
verletzt zu werden.
Im Zeitalter
der computergestützten Informationsgesellschaft und des Internet
ist der Datenschutz unerlässlich. Die Verpflichtung zur
Einhaltung des Datenschutzes, der Datensicherheit und eine
ordnungsgemäße Datenverarbeitung liegen in der Verantwortung des
Unternehmers bzw. Dienstherren.
Unser
Leistungsangebot:
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Übernahme
der Tätigkeit als externer Datenschutzbeauftragter des
Betriebes gemäß §4g BDSG (Bundesdatenschutzgesetz)
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Beratung /
Mitwirkung bei der Erstellung eines Verfahrensverzeichnisses
für die Verarbeitung personenbezogener Daten sowie bei der
Verfügbarmachung des öffentlichen Verfahrensverzeichnisses
für Jedermann
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Beratung /
Mitwirkung bei der Erstellung von Verfahrens- und
Arbeitsanweisungen, Dienstanweisungen und
Sicherheitsrichtlinien
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Beratung /
Mitwirkung bei der Erstellung von Konzepten zur IT- und
Datensicherheit und zum Datenschutz
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Beratung
und Schulung der Unternehmer und der Mitarbeiter in Fragen
des Datenschutzes
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Durchführung von Schulungen für die mit der Bearbeitung von
personenbezogenen bzw. sensiblen Daten beauftragten
Mitarbeiter
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Durchführung von internen Audits zur IT-Sicherheit und zum
Datenschutz
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