
Arbeitsschutz
Gemäß
Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und weiteren Rechtsvorschriften
ist der Unternehmer (ab einen Beschäftigten) verpflichtet,
erforderliche Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen,
Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren sowie
für eine wirksame Erste Hilfe zu treffen.
Für den
Unternehmer ist es nicht immer leicht, diesen gesetzlichen
Verpflichtungen ohne externe Hilfestellung in ausreichendem Maße
nachzukommen um so möglichst Rechtssicherheit zu erlangen.
Unser
Leistungsangebot:
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Übernahme
der Tätigkeit als externer Sicherheitsingenieur / Fachkraft
für Arbeitssicherheit (FaSi) bzw. Sicherheitsfachkraft (SiFa)
gem. § 6 ASiG (Arbeitssicherheitsgesetz)
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Durchführung von Betriebsbegehungen
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Teilnahme
an ASA-Sitzungen
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Beratung /
Mitwirkung bei der Auswertung des Unfall-/
Beinaheunfallgeschehens und der Erstellung von
Unfallstatistiken
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Beratung /
Mitwirkung bei der Umsetzung von Maßnahmen zur Verbesserung
des Sicherheits- und Gesundheitsschutzes
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Beratung
zu Präventionsmaßnahmen im Sicherheits- und
Gesundheitsschutz
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Beratung
bei der Auswahl und dem Einsatz geeigneter Arbeitsmittel und
Persönliche Schutzausrüstung (PSA)
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Erstellung
von Betriebsanweisungen
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Erstellung
von Gefahrstoffkatastern
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Erstellung
von Hautschutzplänen
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Unterstützung bei der Erstellung von
Gefährdungsbeurteilungen
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Beratung /
Mitwirkung bei Kontakten zu den Arbeitsschutzbehörden
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Beratung
und Schulung von Führungskräfte und Mitarbeiter
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Beratung /
Mitwirkung beim Aufbau der betrieblichen
Arbeitsschutzorganisation
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Beratung
bei der Einführung eines Arbeitsschutzmanagementsystems
z. B. gem. SCC-Regelwerk
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Durchführungen von Schulungen gem. SCC-Regelwerk für
operative Mitarbeiter und operative Führungskräfte zur
Vorbereitung auf die Prüfung gem. SCC-Regelwerk
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Durchführung von Prüfungen für operative Mitarbeiter gem.
SCC-Regelwerk
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